Steuerberatung für Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende


Klartext auf Augenhöhe – Ihre Steuerkanzlei für Firmenkunden
Fenk Steuerberatung ist DATEV Mitglied

Leistungen für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften

Ob Dienstleistungsunternehmen, Produktionsbetrieb, KG oder GmbH: Wir prüfen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sorgfältig und setzen diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben um. Wir zeigen Ihnen proaktiv, wo Sie Steuern sparen können und übernehmen Ihre Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung sowie Jahresabschluss. Dadurch entlasten wir Sie bei Ihren steuerlichen Pflichten und Sie haben Zeit sich Ihren wichtigen alltäglichen Geschäftsaufgaben zu widmen.

Unternehmensberatung & Deklaration

Wir übernehmen die Erstellung Ihrer Steuererklärungen und achten dabei auf eine vollständige, korrekte und fristgerechte Bearbeitung. Gerade neue gesetzliche Regelungen, angepasste Formulare und veränderte Abzugsmöglichkeiten erfordern eine sorgfältige Prüfung beim Vorbereiten.

Unvollständige oder fehlerhafte Steuererklärungen können zu Nachzahlungen oder Rückfragen des Finanzamts führen. Deshalb legen wir großen Wert auf eine strukturierte Aufbereitung und eine nachvollziehbare steuerliche Einordnung der relevanten Sachverhalte.

Zu unseren Kernleistungen gehört die Erstellung von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung. Auch komplexe Sonderfälle beziehen wir routiniert in unsere Arbeit ein. Wir berücksichtigen Sachverhalte wie Organschaften, den IAB nach § 7g EStG, Verlustvorträge oder das Sonderbetriebsvermögen ebenso verlässlich wie Gesellschafterdarlehen, die Gewerbesteuerzerlegung, die Ist-Versteuerung, Kapitalertragsteueranmeldungen oder Fragen zur Gewinnverwendung.

Darüber hinaus behalten wir Ihre Steuervorauszahlungen im Blick und prüfen eingehende Steuerbescheide akribisch. Bei Rückfragen des Finanzamts übernehmen wir für Sie die Kommunikation und legen bei Bedarf einen Einspruch ein.

Steueroptimierung & Steuergestaltung

Steueroptimierung bedeutet, dass Sie die Möglichkeiten des Steuerrechts bewusst und rechtssicher nutzen, um Ihre Steuerbelastung zu reduzieren und Ihre Unternehmensstruktur langfristig sinnvoll auszurichten. Dabei geht es nicht um einzelne Steuerspareffekte, sondern um ein Gesamtkonzept, das zu Ihren Zahlen, Ihren Zielen und Ihrer Strategie passt.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere die passende Rechtsform, die Gewinnverwendung, Investitionsentscheidungen, Beteiligungsstrukturen, Vermögensaufbau sowie die Frage, ob Gewinne im Unternehmen verbleiben oder ausgeschüttet werden sollen. Am Anfang steht daher immer die Analyse Ihrer Ausgangslage.

Je nach Situation können unterschiedliche Gestaltungen sinnvoll sein, etwa ein Rechtsformwechsel vom Einzelunternehmen in eine GmbH, eine Umwandlung, der Aufbau einer Holdingstruktur oder die Nutzung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft (vv GmbH). Auch Investitionen, Abschreibungen sowie Kauf- oder Leasingentscheidungen können steuerlich relevant sein.

Ziel einer vorausschauenden Steuergestaltung ist es, Liquidität im Unternehmen zu sichern, Vermögen strukturiert aufzubauen, operative Risiken von privaten oder vermögensverwaltenden Bereichen zu trennen und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Bei Ehepaaren können zusätzlich die passende Steuerklassenwahl oder eine frühzeitige Vermögensübertragung im Rahmen von Schenkung und Erbschaft berücksichtigt werden.

Jahresabschluss

Wir erstellen für Sie je nach Rechtsform und Gewinnermittlungsart eine Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Dabei erfassen und prüfen wir nicht nur die steuerlich relevanten Sachverhalte, sondern beurteilen auch die Plausibilität der Zahlen und die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens. Ziel ist ein Abschluss, der nicht lediglich gesetzliche Pflichten erfüllt, sondern Ihnen eine belastbare Grundlage für unternehmerische Entscheidungen bietet.

Darüber hinaus prüfen wir mögliche steuerliche Gestaltungsspielräume und berücksichtigen bei Bedarf besondere Sachverhalte wie Sonderbilanzen oder Ergänzungsbilanzen. Auf Wunsch erstellen wir ausführliche Jahresabschlussberichte und bereiten die Zahlen so auf, dass sie auch für Bankgespräche, Finanzierungsfragen oder interne Planungen nachvollziehbar genutzt werden können.

Die Offenlegung beziehungsweise Hinterlegung der Jahresabschlussunterlagen übernehmen wir ebenfalls, soweit diese gesetzlich erforderlich ist. Dabei achten wir darauf, dass nur die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben veröffentlicht oder hinterlegt werden und interne Informationen nicht unnötig nach außen gelangen.

Auf Wunsch besprechen wir den Jahresabschluss persönlich mit Ihnen. Dabei erläutern wir nicht nur einzelne Positionen, sondern ordnen die Zahlen wirtschaftlich ein und zeigen auf, was diese für Ihre Unternehmensführung bedeuten. So wird der Jahresabschluss nicht zu einer reinen Pflichtaufgabe, sondern zu einem praktischen Steuerungsinstrument für die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens.

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen die Verbuchung sämtlicher Geschäftsvorfälle, prüfen die eingereichten Belege und Rechnungen und stellen sicher, dass alle Buchungssachverhalte korrekt erfasst werden (GoBD). Dazu gehören auch die Anbindung geeigneter Schnittstellen sowie die laufende Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften und Änderungen. Die Datenübermittlung an das Finanzamt erfolgt sicher und fristgerecht.

Die Zusammenarbeit erfolgt digital über DATEV Unternehmen online: Belege können bequem per Smartphone, am Computer oder per Drag-and-drop hochgeladen werden. Bankbuchungen werden in der Regel auch elektronisch über den DATEV-Kontoauszugsmanager erfasst, sodass Sie uns keine Papierkontoauszüge mehr zusenden müssen. Das spart Zeit und reduziert Abstimmungsaufwand.

Durch gezielte Rückfragen vermeiden wir Fehler und tragen dazu bei, dass vorhandenes Vorsteuerpotenzial nicht verloren geht. So entsteht eine strukturierte, nachvollziehbare und verlässliche Buchhaltung mit weniger Chaos und mehr Transparenz. Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) stehen Ihnen jederzeit digital zur Verfügung, sodass Sie Ihre Zahlen schnell griffbereit haben.

Auch im Fall einer Betriebsprüfung, Umsatzsteuer- oder Kassennachschau ist eine digitale Finanzbuchhaltung von Vorteil: Belege, Buchungen und Nachweise können schneller nachvollzogen und dem Finanzamt strukturiert vorgelegt werden. Ergänzend profitieren Sie von einer aussagekräftigen BWA und einer Offene-Posten-Buchführung. Sämtliche Buchhaltungen werden bei uns in der Kanzlei mit Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung erstellt.

Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter monatlich korrekt, fristgerecht und nachvollziehbar abgerechnet werden. Dazu gehören insbesondere die Pflege der Personalstammdaten, die Verarbeitung von Ein- und Austritten sowie die Berücksichtigung laufender Vertragsänderungen.

Wir übermitteln die erforderlichen Meldungen fristgerecht an das Finanzamt, die Krankenkassen und die Sozialversicherungsträger. Dabei berücksichtigen wir unter anderem aktuelle Krankenkassenbeiträge, Steuerklassen, Minijob-Grenzen sowie weitere lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte.

Die Werte aus der Lohnabrechnung werden laufend an die Finanzbuchhaltung übergeben, sodass Lohn- und Finanzbuchhaltung aufeinander abgestimmt sind. Alle Unterlagen werden digital archiviert und bleiben jederzeit abrufbar.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Sozialversicherungsprüfungen und bereiten die erforderlichen Unterlagen strukturiert vor. So behalten Sie auch bei Rückfragen der Sozialversicherungsträger den Überblick.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der korrekten lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Sachbezügen, Prämien, Dienstwagen, Sonderzahlungen und weiteren Vergütungsbestandteilen. Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich: Eine unangemessene Vergütung kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auslösen, die zu Steuernachzahlungen führt.

Leistungen für unternehmerische Investoren

Planen Sie den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien, Investitionen in Wertpapiere oder den Einsatz von Kryptowährungen im unternehmerischen Umfeld? Wir beraten Unternehmer sowie Personen- und Kapitalgesellschaften bei der steuerlichen Strukturierung ihrer Investitionen – in Waiblingen und bundesweit.

Dabei prüfen wir insbesondere die geeignete Rechts- und Beteiligungsstruktur, die Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen sowie die ertrag-, umsatz- und gewerbesteuerlichen Auswirkungen. Auch bei Holdingstrukturen, Immobiliengesellschaften und komplexen Sachverhalten unterstützen wir Sie mit einer sorgfältigen und vorausschauenden steuerlichen Beratung.

Die Zusammenarbeit erfolgt auf Deutsch, Russisch oder Ukrainisch – persönlich oder digital per Videokonferenz. Unser Ziel sind rechtssichere Strukturen, verlässliche Entscheidungsgrundlagen und eine steuerlich sinnvolle Gestaltung Ihrer unternehmerischen Investitionen.

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